Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Bei der Aufgabe einer verbindlichen Reservierung (dies gilt auch für telefonische Reservierungen) und deren Annahme durch La Grange Vercors kommt ein Gastaufnahme- bzw. Beherbergungsvertrag zustande.

Hierzu gelten die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von La Grange Vercors.

Vertragsabschluß und Dienstleistungen

Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen, sobald Appartements sowie sonstige Lieferungen und Leistungen bestellt und zugesagt sind. Auch Inhalte telefonischer Reservierungen und Zusagen werden Vertragsinhalt, sofern der Gast nicht unverzüglich nach deren Erhalt widerspricht, spätestens jedoch mit der Annahme der Leistungen. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpfichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages.

Ist der Besteller nicht identisch mit dem Gast, so haften alle Gäste des Bestellers für jedwede vertraglichen Verpfichtungen als Gesamtschuldner. Wird der Vertrag über eine Agentur abgeschlossen, wird darauf hingewiesen, dass der Vermittler nicht Bevollmächtigter des Gastgebers ist. Der Vermittler übt rein vermittelnde Tätigkeiten aus. Der Beherbergungsvertrag wird zwischen Gast und Gastgeber geschlossen. Tritt der Vermittler als Bevollmächtigter auf, so haftet dieser für die Vertragserfüllung.

An- und Abreise

Gebuchte Appartements stehen ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung.
Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. Das Gepäck kann vorzeitig an der Rezeption ohne Anspruch auf Haftung deponiert werden und die Anlage, z.B. Pool oder Tennisplatz, kann genutzt werden. Der Gast spricht den Anreisezeitpunkt spätestens 24 Stunden vor Anreise mit La Grange Vercors (telefonisch, per E-Mail oder Messenger) ab.

Der Check-out der Appartements muss bis 10.00 Uhr erfolgen. Sollte das Appartement nicht bis
10.00 Uhr verlassen werden, behält sich La Grange Vercors vor, einen weiteren Tag zu berechnen. Bei einer vorgesehenen Abreise nach 10.00 Uhr und gewünschter Nutzung der Anlage ist dies mit La Grange Vercors rechtzeitig vorher abzusprechen. In diesem Fall wird das Gepäck ohne Übernahme der Haftung von La Grange Vercors bis zur endgültigen Abreisezeit aufbewahrt.

Leistung, Preise, Zahlung

La Grange Vercors ist verpfichtet, die vom Gast gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarte Leistung zu erbringen. Bei allen Zimmern handelt es sich um Nichtraucherzimmer. Auch das Rauchen am geöffneten Fenster ist nicht gestattet. Die Zimmer sind nicht mit Telefon, Radio oder Fernseher ausgestattet. Die Preise können von La Grange Vercors geändert werden, wenn der Gast nachträglich Änderungen der gebuchten Appartements, der weiteren Leistungen oder der Aufenthaltsdauer wünscht und La Grange Vercors dem zustimmt.

Falls nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist, verstehen sich die Preise pro Appartement und Übernachtung. Bettwäsche, einmalig Handtücher und WLAN Nutzung sind im Übernachtungspreis enthalten. Kosten für Endreinigung kommen pro Buchung hinzu. Erhebliche Verunreinigungen sind davon ausgeschlossen. Der Gast verpflichtet sich, für die Überlassung der Appartements und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen die geltenden bzw. vereinbarten Preise von La Grange Vercors zu zahlen. Dies gilt auch für die vom Gast veranlassten Leistungen und Auslagen an Dritte.

Der Gast verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Appartement, Inventar, zur Verfügung gestelltes Material und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Appartement und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Gast verpflichtet, dies unverzüglich anzuzeigen.

Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort bei der Hausverwaltung gemeldet werden, da sonst der Gast für diese Schäden haftet. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet oder behoben werden können, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Appartements bei La Grange Vercors eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.

Eine Buchung setzt voraus, dass eine Anzahlung in Höhe von 50% des Mietpreises spätestens zwei Wochen nach Reservierung erfolgt.

Die Restzahlung für die gebuchten Leistungen ist generell bar oder per Überweisung spätestens bei der Abreise des Gastes fällig. La Grange Vercors hat ferner ein gesetzliches Pfandrecht an den von dem Gast eingebrachten Sachen.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Gast verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Gast persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

Rücktritt / Stornierung

Der Gast kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Erfolgt dies nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Gast vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges von La Grange Vercors oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

Bis zum 121. Tag vor Mietbeginn kann kostenfrei storniert werden.

Im Falle eines späteren Rücktrittes ist der Gast zum Ersatz des entstandenen Schadens verpflichtet:

– vom 120. Tag bis zum 31. Tag vor Mietbeginn 50% des Mietpreises

– vom 30. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn 80% des Mietpreises

Bei einer Stornierung weniger als 8 Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Bereits gezahlte Beträge werden verrechnet.

Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen den Reisevertrag übernimmt, kann in Absprache mit La Grange Vercors gestellt werden.

Wenn eine Weitervermietung des stornierten Appartements erfolgen kann, werden die vorstehenden Stornogebühren um die Beträge vermindert, die durch die Weitervermietung des stornierten Appartements erzielt wird.

Das Rücktrittsrecht von La Grange Vercors bezieht sich insbesondere auf sachlich gerechtfertigte Gründe z. B. höhere Gewalt, oder wenn Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe in der Person des Gastes oder des Zwecks gebucht werden, oder wenn begründeter Anlass besteht zu der Annahme, dass der reibungslose Geschäftsbetrieb, die Sicherheit und/oder das Ansehen von La Grange Vercors in der Öffentlichkeit gefährdet wird. Benutzt der Gast die ihm überlassenen Räume zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck, so steht La Grange Vercors ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Dies gilt auch im Falle der höherer Gewalt oder innerer Unruhen. In solchen Fällen kann La Grange Vercors das Vertragsverhältnis fristlos kündigen.

Das gleiche gilt, falls ein Gast ohne Zustimmung von La Grange Vercors das Appartement anderen /dritten Personen überlässt und/oder zusätzliche Personen übernachten. In diesen Fällen steht La Grange Vercors der Anspruch auf die vereinbarte Vergütung auch im Kündigungsfalle zu. La Grange Vercors ist berechtigt, bei Übernachtungen zusätzlicher Personen den doppelten Tagessatz zu berechnen, eine fristlose Kündigung bleibt hiervon unberührt. La Grange Vercors hat den Gast von der Ausübung des Kündigungs- oder Rücktrittsrechtes unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Bei berechtigtem Rücktritt von La Grange Vercors besteht kein Anspruch des Gastes auf Schadenersatz.

Sonderwünsche und Nebenabreden

Grundsätzlich sind Nebenabreden möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch La Grange Vercors.

Haustiere können nach Absprache mit La Grange Vercors mitgebracht werden. Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben und darauf zu achten, dass andere Gäste nicht gestört werden (z.B. durch anhaltendes Bellen oder Aggressivität). Bei Mitnahme von Haustieren erhöhen sich die Kosten für die Endreinigung.

Gastronomie und Hofladen

La Grange Vercors behält sich vor, Frühstück oder Speisen/Bewirtung anzubieten. Für Unverträglichkeiten, die im Zusammenhang mit den servierten Speisen stehen, erfolgt keine Haftung. Eventuelle Lebensmittelunverträglichkeiten oder Wünsche nach veganer Kost sind La Grange Vercors im Vorfeld abzusprechen.

Datenschutz

Der Gast erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

Haftung

Der Vertragspartner und seine Gäste haften gegenüber La Grange Vercors für die von ihm oder seinen Besuchern verursachten Schäden. La Grange Vercors haftet gegenüber dem Gast bzw. dem Vertragspartner nicht, wenn die Leistungserbringung im Falle eines Streiks oder infolge höherer Gewalt unmöglich wird.

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. La Grange Vercors ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Eine Haftung von La Grange Vercors für die Nutzung der bereitgestellten Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. La Grange Vercors haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Gast in vollem Umfang. Wertgegenstände können nach Absprache im Safe deponiert werden.

Die Berichtigung von Irrtümern sowie von Druck- und Rechenfehlern bleibt vorbehalten.
 Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit den Appartements kann nicht gewährleistet werden.

La Grange Vercors behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.

Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind oder werden, berührt dies die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt jene Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.

Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragsparteien.

Es gilt deutsches Recht, Gerichtsstand ist Braunschweig.